Policy des Synodalrats

   

 

Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn

Grundsätze für das Zusammenleben der Religionen in unserem Kirchengebiet

und den Interreligiösen Dialog

 

 

Wir stellen fest

 

1.Es gibt auf der Welt verschiedene Religionen. Das Christentum ist eine dieser Religionen. Wir gehören zum Christentum.

 

2.Religion prägt die Kultur und die Kultur beeinflusst die Religion. Wo unterschiedliche Religionen sich begegnen, übernehmen sie Elemente von einander. Sie durchmischen sich gegenseitig. Auch die christliche Religion birgt in sich eine Vielfalt von Glaubenserfahrungen undLehrmeinungen.

 

3.Die Religion prägt unser Leben und das Leben beeinflusst unseren Glauben. Im religiösen Leben durchmischen sich immer verschiedene Auffassungen und Glaubensformen.

 

4.Religionen haben eine Geschichte. Sie wandeln sich, ohne dabei ihre Identität zu verlieren. Das gleiche gilt für das persönliche Leben. Der Glaube eines Menschen wandelt sich im Lauf des Lebens.

 

5.Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der gleichen Religion können sich bekämpfen oder sich ergänzen. Wir haben in den letzten Jahrzehnten positive Erfahrungen gemacht im Zusammenleben und in der Zusammenarbeit der Konfessionen. Was unter den Konfessionen gilt, streben wir auch unter den Religionen an. Die positiven Erfahrungen im interreligiösen Gespräch am runden Tisch der Religionen ermutigen uns dazu.

 

6.Das Zusammenleben in der Vielfalt freilich ist nicht leicht. Viele empfinden es als Bedrohung. Das ist ernst zu nehmen. Wir erkennen die Spannung, die daraus entsteht, dass das Vertraute geschützt und das Fremde anerkannt werden will. Beides ist berechtigt. Es bestehen auf beiden Seiten zum Teil aber auch Ängste und Vorurteile, deren Wurzeln in eine belastete Geschichte zurückreichen. Umso mehr sind beide gegenseitig angewiesen auf Ehrfurcht voreinander. Niemand darf die anderen bedrohen. Es ist unsere prophetische Pflicht, als Kirche dafür einzustehen, dass niemandem Unrecht widerfährt, und es ist unsere seelsorgerliche Aufgabe, dazu beizutragen, dass niemand sich vor anderen zu fürchten braucht.

 

7.In unserem Land bildet das Christentum die Mehrheit. Der Mehrheit kommt für das gedeihliche und gerechte Zusammenleben der Konfessionen und Religionen die Hauptverantwortung zu. Das Ergehen der religiösen Minderheiten hierzulande hängt deshalb stark von der Haltung der Kirchen ab. Sie unterstützen den Staat in seiner Aufgabe, den Frieden unter den Religionen zu fördern und zu wahren.

 

8.Wir sind zwar kein klassisches Einwanderungsland, aber de facto eine Einwanderungsgesellschaft. Heute leben in unserem Kirchengebiet Christentum, Judentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus und andere Religionen beieinander. Die meisten Angehörigen anderer Religionen sind Ausländerinnen und Ausländer. Viele von ihnen leben schon lange hier. Das Zusammenleben aller mit allen ist Ziel und eine dauernde Aufgabe. Dem Einvernehmen der Religionen kommt dabei grosse Bedeutung zu.

 

 

Unsere Haltung

 

1.Wir bekennen uns zu Jesus Christus, in dessen Dienst wir stehen, und orientieren uns verbindlich an der biblischen Botschaft. Diese hat Gültigkeit für das private und das öffentliche Leben wie Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Sie verpflichtet uns auf den Schutz allen Lebens, auf Recht und Gerechtigkeit für alle Menschen, auf die Freiheit der Meinung und des Glaubens aller und zum Kampf gegen alle leibliche und seelische Not und deren Ursachen.

 

2.Wir geben unseren Glauben weiter, machen ihn verständlich und arbeiten mit allen Menschen guten Willens zusammen. Die Art, wie Jesus Angehörigen anderer Religionen begegnete, verpflichtet und ermutigt uns zum Bekenntnis und zum Dialog. Wir verzichten auf Bemühungen, andere ihrer Religion zu entfremden und in unsere Kirche zu ziehen.

 

3.Wir anerkennen die kulturelle Vielfalt der jüdisch-christlichen Tradition und werten sie theologisch positiv.

 

4.Den Synkretismus beurteilen wir nicht von vornherein negativ. Wir nehmen ihn im reformierten Glauben selbst auch wahr. Er widerspricht dem Evangelium nicht.

 

5.Es ist nicht an uns, über den Glauben der Menschen ein Urteil zu fällen. Gläubige Menschen sollen ihrem Glauben treu sein und sollen sich auch verändern dürfen. Wir respektieren die Überzeugungen der Einzelnen und ihr Recht, ihren Glauben selbständig zu leben.

 

6.Es ist auch nicht an uns, über Glaubensgemeinschaften ein Urteil zu fällen. Wir sind offen dafür, dass Kirchen, Konfessionen und Religionen untereinander Wahrheit entdecken, teilen, weitergeben und empfangen.

 

7.Obwohl Menschen die Gottheit unterschiedlich nennen und ehren, glauben wir, dass Gott alle achtet, die ihn ernsthaft anrufen. Darum bejahen wir das gemeinsame Gebet verschiedener Religionen und achten darauf, dass die Unterschiede nicht verwischt, sondern verständlich gemacht werden.

 

8.Wir treten ein für die Menschenrechte aller. Nie enthebt die Berufung auf die Religion von der Verpflichtung, die Menschenrechte einzuhalten, zu gewähren und zu schützen. Der Gleichberechtigung der Frauen gilt dabei unsere besondere Aufmerksamkeit.

 

9.Wir lassen uns vom Grundsatz leiten, dass die Unterschiede unter den Menschen, die es gibt und die es braucht, relativ und nicht absolut sind. Jedenfalls stellen sie die Gotteskindschaft aller Menschen nicht in Frage. Wir suchen unsere religiöse und kulturelle Identität deshalb nicht in erster Linie durch Abgrenzung zu wahren, sondern im Zusammenleben einzubringen.

 

10.Radikalismus und Fundamentalismus sind intolerante Glaubensformen, die Hass und Angst säen und Gewalt erzeugen. Wir distanzieren uns von jeglichem Extremismus, der Menschen mit anderen Auffassungen bedroht, verurteilt oder bekämpft. Unsere Religion verpflichtet uns zu Toleranz und Frieden. Dasselbe erwarten wir von allen Religionen. Gerade der Tendenz zur Radikalisierung und zum Fundamentalismus, die in allen Religionen anzutreffen sind, ist am wirksamsten zu begegnen, wenn beharrlich und geduldig das interreligiöse Gespräch gesucht wird.

 

11.Weil wir als Landeskirche die Vielfalt in den eigenen Reihen kennen, wissen wir, dass wenn für die einen wir uns einsetzen, wir die anderen nicht vergessen dürfen. Darum treten wir für alle ein, damit niemand bevorzugt und niemand benachteiligt wird. Wir möchten dazu beitragen, dass sich in unserem Land alle Menschen frei und geborgen fühlen.

 

 

Was wir für das Zusammenleben der Religionen wollen und tun können

 

1.

In den letzten Jahren sind wegweisende, hilfreiche Erfahrungen auf dem Feld der interreligiösen Begegnung im Kanton Bern gemacht worden. Wichtige Schritte zur Integration der anderen Religionsgemeinschaften in unsere Gesellschaft sind erfolgt. Durch diese Erfahrungen ermutigt geht der Synodalrat auf dem eingeschlagenen Weg beharrlich weiter. Der Synodalrat vertritt und kommuniziert seine oben dargelegten Erkenntnisse und seine Haltung öffentlich:

In der Ökumene
Im Kirchenbund
Vor der Synode
An den Bezirkssynoden
An Kirchgemeinderats- und Pfarrerkonferenzen
Im Diakonatskapitel
Gegenüber politischen Behörden
Gegenüber der Wirtschaft

 

2.

Der Synodalrat fördert eine aktive Toleranz. Er setzt sich dafür ein, dass Religionen in unserer Gesellschaft Raum erhalten, um ihre Religion ungehindert zu praktizieren:

Öffnen von Kirchen, Gebäuden und Räumen
Ermöglichen von Partizipation in Politik und Gesellschaft
Fördern von Integration in Schulen, Spitälern und Heimen
Ermöglichen von religionsgemässen Bestattungsriten

 

3.

Der Synodalrat unterstützt Bestrebungen, die Dialogfähigkeit im Bereich unserer Kirche zu verbessern:

Bildungsangebote
Sensibilisierung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Angebote zur Begegnung von Kirchgemeinden und Angehörigen
anderer Religionen

 

4.

Der Synodalrat widersetzt sich religiösem und politischem Radikalismus und Extremismus:

Durch Öffentliche Stellungnahmen
Im Gespräch mit Behörden und Parteien
Im Bereich der Erziehung
Im Sport und bei Vereinen

 

5.

Der Synodalrat erwartet, dass theologische Arbeit sowohl ökumenisch als auch interreligiös betrieben und vertieft wird:

Theologiestudium
Pfarrerweiterbildung
Aus- und Weiterbildung in KUW und Sozial-Diakonie
Erwachsenenbildung

 

Verabschiedet im Synodalrat am 7.2.2001